JUGENDHILFE

Allgemeine Beschreibung der Hilfeform

Flexible Hilfen ist eine reine ambulante Betreuungsform und für den Einzelfall organisiertes Hilfeangebot. Es realisiert eine individuelle, dem Bedarf entsprechende Hilfe, die flexibel den Entwicklungen und Entscheidungen der Klienten und der anderen Beteiligten angepasst wird. Die Betreuung zielt auf eine akute, längerfristige Problemlösung, setzt auf die Stärkung vorhandener Ressourcen und bindet das Lebensumfeld der zu Betreuenden mit ein. Vor Ort werden alle notwendigen erzieherischen Hilfeformen angeboten und realisiert oder im Prozess entwickelt. Flexible ambulante Betreuung bezieht auch die aufsuchende Arbeit und niederschwellige Angebote mit ein. Flexible ambulante Betreuung kann auch andere teilstationäre und stationäre Hilfeformen ergänzen. Wichtigstes Medium im Betreuungsprozess ist die Persönlichkeit des Betreuers und sein exklusives Beziehungsangebot an den Klienten. Dies impliziert große Sorgfalt bei der Auswahl eines Betreuers, um unnötige Reibungsverluste im Betreuungssetting schon im Vorfeld zu minimieren.

Im Hilfeplanverfahren werden die Ziele, die Arbeitsaufträge und der daraus resultierende Betreuungsumfang – unter Beteiligung aller Mitwirkenden – vereinbart. Der Betreuungsumfang wird in der Regel in Fachleistungsstunden pro Woche festgelegt und in der Fortschreibung entsprechend der Bedarfsentwicklung und der neu festgelegten Ziele und Arbeitsaufträge angepasst. Die Betreuung wird über Fachleistungsstundensätze refinanziert.

Unsere Leistungen

Art der Leistung

Flexible Hilfen sind eine Maßnahme der Jugendhilfe, gemäß SGB VIII §27 in Verbindung mit


  • § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
  • § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
  • § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
  • § 33 Vollzeitpflege
  • § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • § 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
  • § 41 Hilfe für junge Volljährige
sowie dem Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz – SbStG) Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein – Zweites Buch vom 17. Juli 2009 und dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) vom 23. Dezember 2016 insbesondere unter Anwendung der dritten Reformstufe ab 01.01.2020.
Die ambulante flexible Betreuung unterstützt, berät und begleitet Elternteile, Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei:


  • Dem Aufbau und der Förderung von Beziehungsfähigkeit
  • Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und Sorgeberechtigten
  • Bewältigung persönlicher und familiärer Krisen
  • Dem sozialverantwortlichen Umgang mit Konflikten mit Rechtsnormen
  • Der Versorgung im Hauswirtschaftlichen Bereich
  • Der Planung und Realisierung von schulischer und beruflicher (Re) Integration
  • Finanziellen Fragen und Sicherstellung sozialrechtlichen Ansprüche
  • Der aktiven Freizeitgestaltung
  • Der Begleitung und der Betreuung in der eigenen Wohnung
  • im Sinne des Sozialpädagogischen Betreuten Wohnens

Unsere Leistungen

Ziel der Leistung

Die folgenden Ziele sind handlungsleitend für die pädagogische Arbeit, um die Lebensbedingungen der Kinder, Jugendlichen, junge Volljährige und ihrer Familie zu verbessern.


  • Organisation und Stärkung von Selbsthilfepotentialen
  • Unterstützung bei der elementaren Sicherung der Grundbedürfnisse der Familie (z.B. Finanzen, Ernährung, Wohnraum, gesundheitliche Versorgung, Bildung)
  • Vertrauen der Familienmitglieder untereinander fördern
  • Rollenverständnis innerhalb der Familie erlangen
  • Verständnis und Annahme für die einzelnen Familienmitglieder fördern
  • Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Familie neu zu überdenken und zu ordnen
  • Schulprobleme lösen helfen
  • Konfliktpunkte offenlegen und gemeinsam an der Lösung arbeiten
  • Bewältigung von individuellen Krisen
  • Die Ausgestaltung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen richtet sich nach Art und Schwere der Behinderungen und dem besonderen Hilfebedarf der Betroffenen. Ihnen soll im Hinblick auf ihre Verselbständigung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und erleichtert werden § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

Die beispielhaft dargestellten Ziele sind jeweils auch unter dem Aspekt einer Verzögerung eines progressiven Verlaufs zu betrachten.

JUGENDHILFE

Besondere Erfahrungen & Zusatzleistungen

Durch die langjährige Arbeit mit seelisch behinderten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, konnte sich das Team der Flexiblen Hilfen auf die jeweiligen Unterstützungsbedarfe einstellen und sich auf diesem Gebiet spezialisieren. Unter dem ICD 10 werden verschiedene Formen von Autismus unter F84 aufgeführt. Die besonderen Merkmale im sozialen Umgang, in der Kommunikation und sich wiederholenden und stereotypischen Verhaltensweisen, benötigen ein gut strukturiertes umfangreiches Setting, um eine optimale Betreuung abzubilden. Um einem regelmäßigen Diskurs und Fachlichen Austausch zu erhalten sind die Flexiblen Hilfen Mitglied im Bundesverband autismus-Deutschland e.V.

Weiterhin bieten wir eine Vielzahl von Zusatzleitungen im Bereich des Coachings sowie der tiergestützten Pädagogik an. Nach Bedarf können geeignete Elemente wie z.B. Bootsfahrten zur Angst oder Traumabewältigung eingesetzt werden.

Nicht was wir erleben, sondern wie wir empfinden, was wir erleben, macht unser Schicksal aus.
- Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach -
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