Jugendhilfe im Strafverfahren

Allgemeine Beschreibung der Hilfeform

Die Jugendhilfe im Strafverfahren, kurz JuhiS, ist eine wichtige Pflichtaufgabe der gesetzlichen Jugendhilfe. Begleitend unterstützt wird sie dabei von einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Dieser sorgt aktiv dafür, dass der Jugendliche während des gesamten Verfahrens eine zuverlässige und qualifizierte Betreuung bekommt. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist also dafür da, Jugendlichen im Strafverfahren zu helfen und sie zu unterstützen, sich positiv zu entwickeln.

Unsere Leistungen

Art der Leistung

Wir bieten Ihnen ein vielfältiges Spektrum an Unterstützungsangeboten, das sich an den individuellen Bedürfnissen junger Menschen orientiert. Die Maßnahmen werden von qualifizierten Fachkräften – darunter Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher mit Zusatzqualifikation – durchgeführt. Die Mitarbeitenden sind durch die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) zertifiziert. Grundlage unseres Handelns sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

  • Planung und Begleitung
    Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) plant gemeinsam mit allen Beteiligten passende Unterstützungs- und Erziehungshilfen und begleitet die Jugendlichen verlässlich durch den gesamten Prozess.
  • Beratende Gespräche
    In unterschiedlichen Phasen des Verfahrens führen wir Gespräche mit den Jugendlichen. Ziel ist eine vertrauensvolle und intensive Beratung, die ihre persönliche Lebenssituation berücksichtigt und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet.
  • Stärkung der persönlichen Entwicklung
    Wir schaffen Lern- und Erfahrungsräume, die Jugendliche dabei unterstützen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und ihre sozialen Kompetenzen zu erweitern – mit dem Ziel, eine selbstbestimmte und gemeinschaftsfähige Lebensführung zu fördern.
  • Pädagogische Empfehlungen
    Gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeiten wir tragfähige und realistische Perspektiven, die zu einem gelingenden Abschluss des Verfahrens beitragen können.
  • Unterstützung bei gerichtlichen Auflagen
    Wir begleiten Jugendliche dabei, gerichtliche Auflagen zuverlässig zu erfüllen. Dazu zählen beispielsweise das Ableisten von Sozialstunden, Täter-Opfer-Ausgleich, Maßnahmen zur Tataufarbeitung und Wiedergutmachung, Diversionsverfahren, die Vermittlung in eine Drogenberatung oder die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training.
  • Dokumentation und Berichterstattung
    Die JuhiS erstellt differenzierte und fachlich fundierte Berichte, die bei Bedarf auch in gerichtliche Entscheidungsprozesse einfließen können.
Nicht was wir erleben, sondern wie wir empfinden, was wir erleben, macht unser Schicksal aus.
- Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach -
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